Klasse AM

Unser Fahrzeug: Piaggio Liberty 50

Führerscheinklassen ab 19.01.2013

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine

oder

einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer

elektrischen Antriebsmaschine mit einer Leistung von nicht mehr als 4 kW

oder

einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine

oder

einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³

und

die Leermasse (ohne Batterien) der Leichtkraftfahrzeuge darf 350 kg nicht übersteigen

  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Die Klasse AM wird unbefristet erteilt.
  • Zur Erteilung der Klasse AM wird eine theoretische und praktische Prüfung benötigt.
  • Die Ausbildung kann frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
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